HandlungsfähigkeitszeugnisWenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellen: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Hauptstrasse 40 5330 Bad Zurzach Telefon: 056/269 74 20 E-Mail: familiengericht.zurzach@ag.ch
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