Zusatzleistungen zur AHV/IVOftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an SVA-Zweigstelle Endingen. Preis: gratis
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