Referendum
Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 das Referendum ergriffen wurde:
- Ablehnung Tempo 30; Einführung Gemeindestrassen; Kreditbegehren von CHF 95’000
Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens zählte das Stimmregister total 1’757 Stimmberechtigte. Das Begehren ist mit 285 gültigen Unterschriften (12 Unterschriften sind ungültig) zustande gekommen.
Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung (ab 18. Januar 2025) gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Sofern keine Beschwerden eingereicht werden, findet die Urnenabstimmung über das Referendumsbegehren am 18. Mai 2025 statt.