29. September 2025

Die Erneuerungswahlen für Gemeinde- und Vizeammann sind abgeschlossen.

Sofern keine stille Wahl zustande kommt, ist jedoch für ein Mitglied des Gemeinderats ein zweiter Wahlgang erforderlich, der voraussichtlich am 30. November 2025 stattfindet. Wählbar ist nur, wer innert 10 Tagen (d.h. bis spätestens 9. Oktober 2025, 12 Uhr) nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird. Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei, die auch die entsprechenden Formulare abgibt. Die Nichtgewählten des ersten Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet.

 

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Anmeldung Wahl GR 2025 - 2. Wahlgang (PDF, 109.71 kB) Download 0 Anmeldung Wahl GR 2025 - 2. Wahlgang