Die Gemeindeversammlung wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. Sie ist das oberste Organ der Gemeinde.

Normalerweise finden im Juni (Rechnungsgemeinde) und im November (Budgetgemeinde) zwei Versammlungen statt.

Aufgaben: Die Aufgaben und Befugnisse sind in § 20 des Gemeindegesetzes geregelt.

Ort

5304 Endingen

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