Sonderregelungen Arbeitszeiten Baustellen
Aufgrund der anhaltenden hohen Temperaturen bewilligt die Gemeinde Endingen, gestützt auf § 9 und § 10 des kommunalen Polizeireglements, einen vorzeitigen Arbeitsbeginn auf Baustellen ab 6 Uhr morgens. Die Baustellenbetreiber werden gebeten, die Lärmemissionen auf das unvermeidbare Mass zu beschränken. Die Sonderregelung gilt für sämtliche Baustellen auf dem Gebiet der Gemeinde Endingen und ist für diesen Sommer befristet.