Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029
Am 29. November 2026 findet die Ersatzwahl für den zurückgetretenen Ralf Werder für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 statt.
Wahlvorschläge als Gemeinderat und separat als Gemeindeammann sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Endingen zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 16. Oktober 2026, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Endingen einzureichen. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rückzug der Anmeldung ausgeschlossen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang zur Wahl als Gemeinderat jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen als Gemeindeammann kann nur erhalten, wer bereits Gemeinderat ist oder wer gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.
Bei Fragen gibt Auskunft: Gemeindeschreiberin Suvannijah Uthayabalan, 056 265 80 22.