Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellen:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Hauptstrasse 40
5330 Bad Zurzach

Telefon: 056/269 74 20
E-Mail: familiengericht.zurzach@ag.ch