Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.

Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

Für Einzelanlässe erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei Ihrer Gemeinde.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass
a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz)
zu melden.

Bitte füllen Sie dazu das Formular für Einzelanlässe aus. Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "Einreichen" drücken, wird das Formular elektronisch ans Lebensmittelinspektorat und an die Standortgemeinde übermittelt. Bitte drucken Sie das Formular zusätzlich aus, unterschreiben es und melden Sie sich bei der Gemeinde.

 

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